Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen zur Haushaltsberatung

Notwendigkeit der Konsolidierungsberatung

Ziel Finanzielle Generationengerechtigkeit

Als wissenschaftliche Faustformel für finanzielle Generationengerechtigkeit gilt:

Jede Generation soll für die von ihr verbrauchten Ressourcen selbst aufkommen, das heißt einen Ausgleich des Ordentlichen Ergebnisses im Haushaltsplan darstellen.

Diese Forderung korrespondiert mit dem Ziel des Erhalts der finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 92 Abs. 3 HGO). Dauerhaft unausgeglichene Ergebnisse höhlen die Selbstverwaltungsmöglichkeit der Kommune aus und schränken die kommunalpolitischen Prioritätensetzungen ein oder machen diese gar unmöglich. In zahlreichen Kommunen sind Einnahmen und Ausgaben nicht im Gleichgewicht, „nicht in der Waage“.


Gesetzliche Vorgaben und Erlasslage

Gem. Finanzplanungserlass vom 14.10.2022 und vorhergehender  Finanzplanungserlasse aus 2014 und 2015 sowie 2016 müssen spätestens ab dem Haushaltsjahr 2017 alle Kommunen einen jahresbezogenen Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses erreichen.

Ausgenommen sind außerhalb des Kommunalen Schutzschirms die 23 sog. „Einvernehmenskommunen“, d. h. die Kommunen, denen die oberen Kommunalaufsichtsbehörden wegen besonderer oder außergewöhnlicher Umstände einen Haushaltsausgleich zu einem späteren Zeitpunkt als 2017 gestattet haben.

Der Finanzplanungserlass empfiehlt insbesondere Kommunen, die den Haushalt nicht wie vorgegeben im Haushaltsplan 2017 abbilden, sich an die Beratungsstelle für Nicht-Schutzschirmkommunen des Innenministeriums  zu wenden.


Neben dem Haushaltsausgleich, als erstem Ziel für einen generationengerechten Haushalt, ist aber zusätzlich dem Abbau von Altfehlbeträgen, die sich insbesondere in den Kassenkrediten wiederspiegeln, eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Fehlbeträge aus Vorjahren sind gem.  §92 Abs. 4 HGO ebenfalls auszugleichen und es besteht gem. § 92 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 HGO die Pflicht den Abbau von Fehlbeträgen  in einem Haushaltssicherungskonzept  darzustellen.

Folglich kommt der Konsolidierung für zahlreiche Kommunen eine große Bedeutung zu.


Folgerungen und Maßnahmen


Folgerungen und Maßnahmen der BNSK

Grundsätzlich sind für die Konsolidierung die folgenden Handlungsoptionen verfügbar:





Grundzüge der Herangehensweise an die Haushaltsanalyse

Gegenstand der Beratungsgespräche ist zunächst eine tiefgehende Analyse und Einordnung der aktuellen Haushaltssituation sowie der zurückliegenden Jahre der betreffenden Kommune in Verbindung mit einer Aufgabenanalyse (unter Berücksichtigung der bereits durchgeführten und angedachten Vorhaben zur Interkommunalen Zusammenarbeit) und der Identifikation von Konsolidierungsnotwendigkeiten. Basis herfür bilden interkommunale Vergleiche mit ähnlichen Kommunen. Elementar für den Beratungserfolg ist die Beachtung und beratungsseitige Berücksichtigung nachfolgender Kernelemente:

  1. Jede Kommune ist anders. Das wird berücksichtigt durch Analyse der Kommunalstrukturen, der demografischen Entwicklung sowie der Rahmenbedingungen auf den Feldern Soziale Lage, Wirtschaft und Arbeit, geografische Lage und topographische Besonderheiten sowie individueller Profile (Bsp. Kurstadt).

  2. Am Beginn jeder Beratung steht die Feststellung des Konsolidierungsbedarfes. Dazu gehören eine Prüfung der Validität der Planung in der Vergangenheit durch Gegenüberstellung von Plan- und Istwerten in Kombination mit Auswertung der Ursachen für etwaige Abweichungen. Daneben werden Jahresabschlüsse gesichtet, die seitens der Kommune ggf. bereits selbst entwickelten Konsolidierungsvorstellungen (z.B. im Rahmen der Haushaltssicherungskonzepte) qualitätsgesichert und die Reaktionen der Aufsichtsbehörden (Verfügungen, Genehmigungen) ausgewertet. Auf diesem Fundament erfolgt ein Abgleich mit den gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf deren Einhaltung.

  3. Herzstück der Beratung ist die Auslotung von Konsolidierungspotentialen. Dabei wird der Blick auf Basis eines vorangestellten interkommunalen Vergleichs auf einzelne Produkte und Leistungen gerichtet. Davon ausgehend werden ertrags- und aufwandseitige Konsolidierungsofferten für die identifizierten Produkte besprochen, die andere Kommunen bereits erfolgreich umgesetzt haben.

Die Beratungsgespräche sind in ihrer Ablaufchronologie derart strukturiert, dass das Beraterwissen aus der Vogelperspektive mit dem örtlichen Wissen der Kommunalvertreter vernetzt wird. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass es nicht bei einer theoretisch-abstrakten Lösung bleibt, sondern der Dialog letztendlich die tatsächliche (Wieder-)Erreichung des Haushaltsausgleiches im Ordentlichen Ergebnis ermöglicht. Zeitlich dauern die Gespräche regelmäßig zwischen 2,5 und drei Stunden.